Mit der Einführung des neuen GebäudeEnergie- Gesetzes (GEG 20) werden bisher geltende Regeln abgelöst und zusammengeführt:
- Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Erneuerbares Energien Wärmegesetz ( EEWärmeG)
- EnergieEinsparungsGesetz (EnEG)
Mit der Einführung des neuen GebäudeEnergie- Gesetzes (GEG 20) werden bisher geltende Regeln abgelöst und zusammengeführt:
Damit wurde ein einheitliches Regelwerk für energieeffiziente Gebäude geschaffen und zugleich eine gewisse Entbürokratisierung und Vereinfachung angestrebt. Das Anforderungsniveau für Neubauten wurde nicht verschärft.
Wesentliche Ziele und Eckpunkte des GEG 20 sind u.a.
Unsere Architekten und Vertriebspartner sind ausführlich von Experten u.a. zu diesem Thema Anfang Oktober in Magdeburg geschult worden; alle Unterlagen werden zum 01.11.2020 auf die neue gesetzliche Grundlage umgestellt. Für Fragen stehen Ihnen unsere Vertriebspartner vor Ort oder unsere Service-Hotline unter service@elbe-haus.de gerne jeder Zeit zur Verfügung.