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Info EnEV 2009

Die aktuelle Bau-und Leistungsbeschreibung des Unternehmens gewährleistet für alle Elbe-Häuser, dass diese den erhöhten Anforderungen in jedem Fall gerecht werden. Somit sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben notwendig.

Alle Häuser der Elbe-Haus® GmbH sind ausgestattet mit einer generellen Dreifach-Verglasung und werden während des Baus durch einen Blower-Door-Test auf Luftdichtigkeit geprüft. Besonders freuen dürfen sich die Bauherren darüber, dass eine Solaranlage zur Trinkwassererwärmung der Firma Viessmann bei allen Häusern bereits im Festpreis enthalten ist. Darüber hinaus entsprechen viele der Modelle ohne zusätzliche Maßnahmen schon jetzt den Anforderungen des KfW Effizienzhaus 85!

Zulässige Transmissionswärmeverluste bei Wohngebäuden

Anforderungen gemäß der EnEV 2009

Bei Elbe-Haus® werden alle Häuser gemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung gebaut – was das genau für Sie als Bauherr heißt, lesen Sie hier…

Der Gesetzgeber hat mit der Erneuerung der Energieeinsparverordnung per 01.10.2009 die Anforderungen an den Bau eines Hauses angepasst und die Vorgaben hinsichtlich des Jahresprimärenergiebedarfs sowie der Transmissionswärmeverluste verschärft.

Wer ein neues Wohnhaus oder Nichtwohngebäude plant und baut muss die gesteigerten Ansprüche beachten: Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung ist nun um fast ein Drittel - also 30 Prozent (%) gesunken. Parallel zum geminderten maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf ist die Absenkung der Transmissionswärmeverluste um ca. 15% und somit die Erhöhung des Wärmeschutzes des Gebäudes gesetzlich vorgeschrieben. Als Maßstab gelten nach wie vor die U-Werte der Außenbauteile, die die wärmeabgebende Gebäudehülle bilden.

Der methodische Ansatz für die Berechnung für Wohngebäude ist neu: Der vorausberechnete Jahres-Primärenergiebedarf des geplanten, zu errichteten Wohnhauses darf den Jahres-Primärenergiebedarf eines entsprechenden Referenz-Wohnhauses nicht überschreiten. Das Referenz-Wohnhaus hat die gleiche Geometrie, die gleiche Gebäudenutzfläche sowie die gleiche Ausrichtung wie das geplante Wohnhaus. Die Angaben für seine Ausführung, d.h. für die energetische Qualität der einzelnen Bauteile der Gebäudehülle – Außenwand, Dach, Bodendecke, Fenster, usw. – sowie für die Luftdichtheit und Anlagentechnik stellt die EnEV 2009 in einer Tabelle bereit, an der sich Planer, Ingenieure und Architekten orientieren müssen.

Außerdem neu – das Thema Wärmeschutz: Die EnEV 2009 stellt nun den Wärmeschutz von Wohngebäuden in direkten Bezug zu dem Gebäudetyp, d.h. ob ein Wohnhaus freistehend oder einseitig angebaut ist, ob es erweitert wird, usw.. Auch wird berücksichtigt, ob es sich um ein kleines oder großes Wohngebäude handelt. Als Maßstab gilt die Nutzfläche: bei kleinen Wohnhäusern ist sie höchstens 350 Quadratmeter (m²) groß und bei großen Wohnhäuser ist sie über 350 m². Wie hoch der Transmissionswärmeverlust jeweils sein darf, zeigt eine dafür ausgearbeitete Tabelle.
 
Quelle und weitere Informationen unter enev-online.de

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