Effizienzhäuser nach KfW- Förderprogrammen
In Anbetracht der aktuellen Energieeinsparverordnung ist die KfW-Förderungen für Eigenheime ein wichtiger Faktor. In erster Linie geht es bei den aktuellen Förderprogrammen darum, energiesparende Häuser und Technologien zu fördern und somit für Bauherren attraktiver zu machen. Dazu haben auch wir als Bauunternehmen uns Gedanken gemacht.
Lesen Sie dazu auch unsere Info zur EnEV 2009!
Energiebewusst, zukunftsorientiert und innovativ- das sind die zentralen Eigenschaften des Energiekonzeptes der Elbe-Haus® GmbH. Dabei werden sowohl die bundesweiten (Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW), als auch die regionalen ( Beispiel: Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt, WK ) Anforderungen und Förderungsmöglichkeiten berücksichtigt.
Je nach individuellen Wünschen und Zielstellungen stehen verschiedene Bauhüllen und Anlagentechniken zur Verfügung. Dabei werden permanent Änderungen der Fördergrundlagen und neueste Erkenntnisse aus der Heizungstechnik und Wasseraufbereitung eingearbeitet.
Gegenwärtig stehen folgende Förderstufen unter dem Thema „ Energieeffizient Bauen“ zur Verfügung:
KfW- Effizienzhaus 70
So wird ein Gebäude bezeichnet, dessen Jahres-Primärenergiebedarf QP maximal 70% des nach der EnEV 2009 zulässigen Wertes beträgt. (im Verhältnis zum Referenzgebäude )
Zusätzlich darf dessen spezifischer Transmissionswärmeverlust H T zu maximal 85% dem nach der EnEV 2009 zulässigen Wertes entsprechen. (im Verhältnis zum Referenzgebäude )
Die Errichtung der Häuser als KfW- Effizienzhäuser 70 ist an planerische und technische Aspekte gebunden.
KfW- Effizienzhaus 55
So wird ein Gebäude bezeichnet, dessen Jahres-Primärenergiebedarf QP maximal 55% des nach der EnEV 2009 zulässigen Wertes beträgt. (im Verhältnis zum Referenzgebäude )
Zusätzlich darf dessen spezifischer Transmissionswärmeverlust H T zu maximal 70% dem nach der EnEV 2009 zulässigen Wertes entsprechen. (im Verhältnis zum Referenzgebäude )
Die Errichtung der Häuser als KfW- Effizienzhäuser 70 ist an planerische und technische Aspekte gebunden.
KfW- Effizienzhaus 40
KfW- Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres- Primärenergiebedarf QP von 40 % und den Transmissionswärmeverlust H T von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV 2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV 2009 zulässig.
Die Entwicklung, Planung und Errichtung der Häuser als KfW-Effizienzhäuser 40 ist an planerische und technische Aspekte gebunden.
Fragen Sie dazu einfach Ihren Verkaufsberater vor Ort!
Weiterhin gibt es das „ Passivhaus“.
Dies sind Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf QP und Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhaus-Projektierungspaket durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden.
Der Jahres-Primärenergiebedarf QP darf nicht mehr als 40 KWh pro m² Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nicht mehr als 15 KWh pro m² Wohnfläche betragen. Die Entwicklung, Planung und Errichtung von Passivhäusern ist an planerische und technische Aspekte gebunden.
Mehr Informationen über Fördermöglichkeiten und Informationen zur aktuellen Energieeinsparverordnung erhalten Sie auf folgenden Seiten
Gern beraten wir Sie auch bei Ihren Möglichkeiten und technischen und gestalterischen Anforderungen!


