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KfW-Förderung

Für uns ist das Thema Energie schon immer von großer Bedeutung gewesen. Daher sind wir auch mit dem ELViX-Konzept wieder einen Schritt voraus. Mit jedem unserer aktuellen Energiepakete erfüllen unsere Bauherren die Kriterien der kommenden EnEV 2009.

In jedem Fall sind Sie also mit Ihrem ELViX-Energiepaket für die kommenden Anforderungen gerüstet. Mehr zu den Paketen erfahren Sie in unserer aktuellen Broschüre oder bei Ihrem Verkaufsberater vor Ort.

Energiebroschüre ELViX

Informationen zur KfW-Förderung

Was bedeutet das eigentlich?

In Anbetracht der aktuellen Energieeinsparverordnung ist die KfW-Förderungen für Eigenheime ein wichtiger Faktor. In erster Linie geht es bei der KfW darum, energiesparende Häuser und Technologien zu fördern und somit für Bauherren attraktiver zu machen. Dazu müssen die von der KfW finanziell geförderten Häuser bestimmte Kriterien erfüllen. Erst dann gilt es als KfW-Energiesparhaus. Seit dem 01.04.2009 wird die Förderung unter dem Thema „Energieeffizient Bauen“ mit folgenden Optionen angeboten:

KfW-Effizienzhäuser 55
KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT`) von höchstens 55 % der gemäß EnEV(2007) zulässigen Höchstwerte (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) des Gebäudes 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN) und Jahr nicht überschreiten.


KfW-Effizienzhaus 70

KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und einen
spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 70 % der gemäß EnEV (2007)
zulässigen Höchstwerte (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten. Gleichzeitig darf der Jahresprimärenergiebedarf (QP) des Gebäudes 60 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN) und Jahr nicht überschreiten.


Weiterhin gibt es noch eine weitere Variante – das Passivhaus.
Gefördert werden in der Programmvariante auch Gebäude deren Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und Jahres-Heizwärmebedarf (QH) nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) oder einem gleichwertigen Verfahren auf der Grundlage der DIN EN 832 durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) nicht mehr als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN) und der Jahres-Heizwärmebedarf (QH) nicht mehr als 15 kWh pro qm Wohnfläche betragen.